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13. Oktober 2011

2011-10-13 Head

Seit heute sind die Weichen für den neuen Flughafen endgültig gestellt. In letzter Instanz wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig der ergänzende Planfeststellungsbeschluss für den BER bestätigt.

Auf der Baustelle haben wir uns über diese Nachricht riesig gefreut, bedeutet das Urteil doch, dass der neue Flughafen so eröffnet werden kann, wie wir ihn die vergangenen Jahre gebaut haben.

Was die Entscheidung von heute im Einzelnen bedeutet? Grundsätzlich regelt der ergänzende Planfeststellungsbeschluss vom Oktober 2009 die Anzahl der Flüge in den so genannten Randzeiten, das sind die Stunden zwischen 22 und 24 Uhr beziehungsweise zwischen 5 und 6 Uhr.

Im Gegensatz zur derzeitigen 24-Stunden-Genehmigung für den Airport Schönefeld sieht der Beschluss für den BER keine Linienflüge zwischen Mitternacht und 5 Uhr vor. In den Tagesrandzeiten wird es durchschnittlich 77 Flugbewegungen geben. Für die Zeit zwischen 5 und 6 Uhr sowie zwischen 23 und 24 Uhr sind sogar im Schnitt höchstens 31 Flugbewegungen erlaubt.

Anwohner, Airlines und wir vom Flughafen haben nun Planungssicherheit. Damit ist der Weg frei, Berlin und Brandenburg künftig noch besser als bisher mit der Welt zu vernetzen. Und zusätzliche Arbeitsplätze und die Ansiedlung weiterer Firmen können nun Realität werden.