172392-2007 GU XIII - Energieliefercontracting für den Flughafen BBI
Ist unsere Annahme zutreffend, dass bezüglich der technischen Leistungsfähigkeit (Abs. III.2.3) solche Leistungen/Referenzen von 100 %igen Tochtergesellschaften der Muttergesellschaft zuzurechnen sind? Können wir darüber hinaus davon ausgehen, dass auch Leistungen/Referenzen solcher Tochtergesellschaften, an denen das Mutterunternehmen mehrheitlich beteiligt ist, diesem zuzurechen sind?
Antwort FBS 10.1:
Referenzen/Leistungen von Tochtergesellschaften werden nur dann als Nachweis für die technische Leistungsfähigkeit (Punkt III.2.3) der Muttergesellschaft berücksichtigt, wenn seitens der Tochtergesellschaften folgende Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden:
- Verpflichtungserklärungen gemäß III.2.3, wonach die Tochtergesellschaften bereit sind, im Auftragsfall entsprechende Leistungen für die Muttergesellschaft zu erbringen.
- Erklärungen /Nachweise der Tochtergesellschaften gemäß Punkt III.2.1 und III.2.2
(03.09.2007)