Zusätzliche Informationen
Ausführungsleistungen Ausbau Pavillon Nord und Süd am Fluggastterminal BBI
Formular für die Erklärungen nach Ziffer III.2.1) Pkt.2
Erklärungen
Kennzettel für die Kennzeichnung der Teilnahmeanträge
Kennzettel
Verpflichtungserklärung Nachunternehmer
Verpflichtungserklärung Nachunternehmer
Tabellenköpfe für die Darstellung der Referenzen
Tabellenköpfe Referenzen
Bewerberfrage und Klarstellung 1
Bewerberfrage 1.1:
Unter Punkt III.2.2 wird unter 1.1. die Vorlage einer Bankauskunft verlangt.
Frage: Wie verhält es sich bei Geschäftsbeziehungen zu mehr als einer Bank? Müssen hier mehrere Auskünfte eingereicht werden? Wie ist ggf. die Wertung bei Einreichung mehrerer Auskünfte geregelt?
Klarstellung 1.1 der Vergabestelle:
Bei Geschäftsbeziehungen zu mehr als einer Bank müssen die Auskünfte aller Banken vorgelegt werden. Jede Auskunft muss die geforderten Angaben laut Veröffentlichungstext „… mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung/Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung (die Auskunft soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein)“ enthalten. Die Wertung erfolgt, wie in der Veröffentlichung in Ziffer VI.3 beschrieben, für alle eingereichten Bankauskünfte.
Bewerberfrage 1.2:
Unter Punkt III.2.2.3. werden unter 3.1.2. Angaben zur beruflichen Qualifikation und zu Referenzen des betreffenden Bauleiters verlangt.
Frage: Gibt es bestimmte Vorgaben über Form und Inhalt, wie diese Angaben zu erbringen sind? Was sollen die Angaben enthalten? Wie umfänglich und detailliert sollen die Angaben sein? Werden ggf. Urkunden bzgl. der Qualifikation verlangt?
Klarstellung 1.2 der Vergabestelle:
Die Angaben zur beruflichen Qualifikation und zu Referenzen des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Personals (Projektleiter, Bauleiter) sind formlos (ohne Vorgabe von Formblättern der Vergabestelle) einzureichen. „Die Angaben sollen dem Bundesdatenschutzgesetz entsprechen, das heißt sie sollen in anonymisierter Form oder mit einer Einwilligungserklärung des Betroffenen zur Erhebung der Daten beigebracht werden.“ Darüber hinaus können sie ggf. Urkunden zur Qualifikation und /oder Zertifikate enthalten.
Bewerberfrage 1.3:
Analog zu Frage 2: für 3.2 (technische Ausrüstung) und 3.3 (Qualitätsmanagement etc.).
Klarstellung 1.3 der Vergabestelle:
Die Angaben über die, dem Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung und die Angaben über ein Qualitäts- und Arbeitssicherheitsmanagement sind ebenfalls formlos (ohne Vorgabe von Formblättern der Vergabestelle) und / oder ggf. mit Zertifikaten einzureichen..
Bewerberfrage 2
Unter Punkt III.2.3. werden unter 1.1.3. Referenzen bzgl. Doppelbodenkonstruktionen abgefordert.Was ist hier unter Doppelboden zu verstehen? Trockener Doppelboden (Ständer + Trägerplatten) oder Hohlraumboden (Ständer + Trägerplatten + Estrich)?
Klarstellung 2 der Vergabestelle:
Gemäß Veröffentlichung Pkt. III.2.3 Ziffer 1.1.3 werden Referenzen für die „Ausführung von Doppelbodenkonstruktionen“ und nicht für Hohlraumböden gefordert. Diese Doppelbodenkonstruktionen bestehen i. d. R. aus Ständer und Trägerplatten.
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Bewerberfrage 3
Unser Unternehmen möchte sich an der Ausschreibung für den Flughafen Berlin Brandenburg Pavillon Nord und Süd am Fluggastterminal bewerben.
Wir sind im Bieterverzeichnis BBI registriert sowie präqualifiziert. Unsere Frage lautet wie folgt: Ist die Vorlage der vorgenannten Unterlagen und Bescheinigungen ausreichend für die Bewerbung oder müssen von uns sämtliche Unterlagen nochmals beigebracht werden?
Klarstellung 3 der Vergabestelle:
Bezüglich Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass die angegebene Präqualifizierung und Registrierung im BBI-Bieterverzeichnis grundsätzlich nicht die im Bekanntmachungstext geforderten Erklärungen und Nachweise ersetzen. Die für die Präqualifizierung und Registrierung im BBI-Bieterverzeichnis notwendige Vorlage bestimmter Unterlagen bei den zuständigen Institutionen ist mit den im gegenständlichen Ausschreibungsverfahren seitens der Vergabestelle geforderten Bewerberunterlagen nicht gleichzusetzen.
Insofern erwartet die Vergabestelle von allen Bewerbern die rechtzeitige und ordnungsgemäße Einreichung der geforderten Erklärungen und Nachweise gemäß Bekanntmachungstext. Die seitens der Vergabestelle dazu gestellten Anforderungen sind den amtlichen Ausschreibungsveröffentlichungen, namentlich dem Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, zu entnehmen.
Darüber hinaus verweisen wir auf Punkt VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN des Bekanntmachungstextes zu III.2) Teilnahmebedingungen, wonach die Bewerber zu beachten haben, „dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend.“
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