Wie werden Flugrouten geplant?
Die Deutsche Flugsicherung, eine unabhängige Bundesbehörde des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, ist verantwortlich für die Planung der Flugrouten für alle deutschen Verkehrsflughäfen. Die Fluglärmkommission hat dabei eine beratende Funktion. Letztendlich genehmigt werden die Flugrouten vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung.
Auf Grund der aktuellen gesetzlichen Grundlagen fallen die landesrechtlichen Genehmigungsverfahren für Flughäfen (Planfeststellung) und die bundesrechtliche Genehmigung der Flugrouten zeitlich sehr weit auseinander. Die Flugroutenplanung ist nicht Teil der Planfeststellung.