Alle im Folgenden aufgeführten Informationen haben wir für Sie in einem Flyer zusammengefasst.
Flyer Barrierefreies Reisen - Download (1.95 MB PDF)
Durch eine vorherige Bekanntgabe folgender Informationen zum Umfang Ihrer Reiseeinschränkungen können die zuständigen Dienste vor Ort Ihre Betreuung optimieren. Die Angaben sind nach internationalem Standard kodiert und können daher auch im Ausland als genau definiert berücksichtigt werden:
- WCHC - Wheel Chair Cabin Seat
Der Fluggast ist immer auf einen Rollstuhl angewiesen, auch in der Kabine kann er sich nicht ohne fremde Hilfe bewegen. Der Gast führt einen eigenen Rollstuhl mit.
Gast kann keine Treppen steigen, aber kurze Strecken zu Fuß zurücklegen.
Der Fluggast benötigt in der Regel keinen Rollstuhl oder nur um längere Gehwege zu überbrücken. Er kann kurze Treppen steigen.
- DEAF - gehörloser, hörgeschädigter oder taubstummer Fluggast
- DPNA - Fluggast mit geistiger Behindrung oder Beeinträchtigung
Wenn es Ihnen nicht möglich ist, eine der oben genannten Einstufungen für Ihren persönlichen Mobilitätsgrad zu bestimmen, dann weisen Sie bei der Buchung Ihres Fluges bitte im Besonderen darauf hin.
Sie sollten die Mitarbeiter am Check-in-Schalter auf Ihre speziellen Einschränkungen aufmerksam machen, wenn Ihrer Meinung nach die nötigen Informationen noch nicht vorliegen sollten. Somit kann gewährleistet werden, dass Sie bei Bedarf von uns optimal betreut werden.
Rollstuhlfahrer, die einen Elektro-Rollstuhl besitzen oder deren Rollstuhl vom Standard abweichende Maße aufweist, wenden sich bitte an ihre Fluggesellschaft! Die Fluggesellschaft muss prüfen ob eine Mitnahme des Rollstuhls möglich ist und ob eventuell die Batterien des Rollstuhls vor dem Flug entfernt werden müssen. Hiervon sind in erster Linie Nassbatterien betroffen, die in speziellen Behältnissen transportiert werden müssen.
Download weitere Informationen vom Luftfahrtbundesamt (PDF, 65 KB)