Airport BBI: Entscheidung am 16. März
23.02.2006Das Bundesverwaltungsgericht hatte seit dem 7. Februar über vier ausgewählte Musterklagen gegen die Ausbaugenehmigung verhandelt.
Erster Schwerpunkt der mündlichen Verhandlungen war die Planrechtfertigung (Bedarf, Kapazität, Dimensionierung) und Standortwahl (Landesplanung, Alternativenprüfung).
Als zweiter Schwerpunkt wurde das Lärmschutzkonzept inklusive Nachtflugbetrieb besonders intensiv diskutiert. Die brandenburgische Genehmigungsbehörde hat deswegen den Planfeststellungsbeschluss in Punkto Lärmschutz für sogenannte besondere Einrichtungen noch einmal deutlich verbessert. So wurden zum Beispiel Lärmgrenzwerte abgesenkt und in Kitas, Schulen und Altenheimen im Flughafenumfeld der Einbau von Schalldämmlüftern zugesichert.
Abschließend wurden Fragen zu Altlasten, Wasser- und Naturschutzrecht erörtert.