Häufige Fragen
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Ich habe Fragen zum Thema Spenden und Sponsoring, an wen wende ich mich?
Bei allgemeinen Fragen zum Thema Sponsoring können Sie uns über die Email-Adresse umlandarbeit@berlin-airport.de kontaktieren. Bei einer konkreten Anfrage, füllen Sie bitte das Formular unter der Rubrik Sponsoring oder Spenden aus und lassen Sie es uns ebenso per Email zukommen.
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Ich habe ein Anliegen in Zusammenhang mit dem Flughafen. An wen wende ich mich?
Bei Fragen und Anliegen, die im Zusammenhang mit dem Flughafen entstehen, können Sie uns über unser Kontaktformular schreiben. Wir kümmern uns schnellstmöglich um Ihre Anfrage. Sollte diese nicht in den Bereich der Umlandarbeit fallen, leiten wir Ihr Anliegen an die richtige Stelle weiter.
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Gibt es eine Beratung vor Ort? Wenn ja, wo?
Gern beraten wir Sie je nach Anliegen auch in einem persönlichen Gespräch. Bitte kontaktieren Sie uns dafür über unser Kontaktformular.
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Ich habe Fragen zum Thema Schallschutz und Schutzzonen, an wen wende ich mich?
Für allgemeine und spezifische Fragen zum Thema Schallschutz und Schutzzonen steht Ihnen unser Schallschutzteam gern unter der Telefonnummer +49 30 6091- 73500 zur Verfügung.
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Unterstützt die Flughafengesellschaft meinen Verein oder meine Institution?
Grundsätzlich prüfen wir jede eingehende Anfrage auf Sponsoring oder Spende. Dabei legen wir die firmeninternen Richtlinien zum Sponsoring zugrunde, die jeder Antragsteller auch unter der Rubrik Sponsoring einsehen kann. Danach bekommt der Antragsteller eine Rückmeldung über seinen Antrag.
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Was muss ich tun, damit ich Unterstützung von der Flughafengesellschaft für meinen Verein bekomme?
Jeder, der einen Antrag auf Sponsoring stellt, füllt ein standardisiertes Formular aus, welches unter der Rubrik Sponsoring/Anfragen heruntergeladen werden kann. Dieses wird der Flughafengesellschaft per Post oder E-Mail zugesendet. Zusätzlich können Bilder, Konzepte, Informationsmappen, die den Verein oder das Projekt näher beschreiben, hinzugefügt werden.
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Bin ich bei einer Sponsoringzusage vertraglich gebunden?
Bei der Zusage über ein Sponsoring geht die Flughafengesellschaft mit dem jeweiligen Verein oder der Institution einen Vertrag ein. In diesem werden die Leistungen und Gegenleistungen sowie die Laufzeit der Verträge geregelt. Alle Sponsoringverträge sind zunächst auf ein Jahr befristet.