Glossar zum Thema Schallschutz
A-Bewertung
Anspruchsermittlung
Alle Eigentümer, die Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen haben, erhalten eine individuelle Anspruchsermittlung (ASE) von der FBB. In der ASE teilt die FBB dem Eigentümer mit, welcher Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen für sein Objekt besteht. Um die Schallschutzansprüche der Eigentümer ermitteln zu können, benötigt die FBB zunächst einen Antrag auf Schallschutzmaßnahmen.
Antrag
Der erste Schritt auf dem Weg zur Erstattung der Schallschutzmaßnahmen ist die Antragstellung durch den Eigentümer. Eigentümer, die noch keinen Antrag auf Schallschutzmaßnahmen gestellt haben, können das jetzt tun.