Auffassung der BFG im Streitfall Taxinachrückplatz des Flughafens Berlin-Tegel bestätigt
14.01.03 14:46Im Ergebnis ist bis zu einer abschließenden Entscheidung des Hauptsachverfahrens die Nutzung des von der BFG zur Verfügung gestellten Nachrückplatzes nur gegen Entgelt unter Verwendung der sogenannten Keycard zulässig. Der Taxiverband Berlin kann keine Rechte mehr aus der Einstweiligen Verfügung vom 30.08.2002 herleiten.