BBI-Fluglärmberechnungen
12.02.10 13:27Durch die Überprüfung ergeben sich folgende Änderungen:
- Das Nachtschutzgebiet rund um den neuen Hauptstadt-Airport BBI erweitert sich um rund vier Prozent. Damit haben zusätzliche Anwohner Anspruch auf den Einbau von Vorrichtungen zum Schallschutz.
- Durch die Neuberechnung gibt es Anwohner, denen keine sogenannte Außenwohnbereichsentschädigung mehr zustehen würde, da sich das entsprechende Gebiet nach der Neuberechnung verkleinern würde. Die Berliner Flughäfen verzichten jedoch in diesem Fall auf die Anwendung der Neuberechnung. Das heißt: Das bisherige Gebiet für die Außenwohnbereichsentschädigung bleibt bestehen, kein Anwohner wird schlechter gestellt.
Die Vorgaben für das Nachtschutzgebiet und das Gebiet für Entschädigungen im Außenwohnbereich ergeben sich aus dem ergänzenden Planfeststellungsbeschluss „Lärmschutzkonzept BBI“ vom Oktober 2009.