Über 16.000 Anträge fristgerecht eingereicht
30.06.11 14:419.500 Flughafenanwohner können bereits mit dem Einbau beginnen
Das Verfahren für den individuellen Schallschutz ist transparent und einfach in sechs Schritten geregelt:
1. Antragstellung
2. Schalltechnische Objektbeurteilung (STOB)
3. Kostenerstattungsvereinbarung (KEV)
4. Beauftragung der Baufirma
5. Abnahme der Baumaßnahme und Mittelverwendungsprüfung
6. Bezahlung/Erstattung der Rechnung
Das Verfahren dauert etwa ein Jahr. Eigentümern, die bereits eine Kostenerstattungsvereinbarung erhalten haben – bislang rund 9.500 –, empfehlen die Berliner Flughäfen, nach der Unterzeichnung noch in diesem Sommer den baulichen Schallschutz zu beauftragen.
Mit den 9.500 erstellten und versendeten KEV haben die Berliner Flughäfen baulichen Schallschutz für die Anwohner mit einem Umfang von mehr als 40 Millionen Euro zugesagt. Klar ist: Sollten sich künftig Änderungen am Anspruch auf Schallschutz – beispielsweise durch Festlegung der Flugrouten – ergeben, wird dies natürlich auch nachträglich berücksichtigt.
Mitwirkungspflicht der Eigentümer
Bei der Umsetzung des Schallschutzprogramms kommt es gleich mehrfach auf die Mitwirkung der Eigentümer an: Die Eigentümer müssen zunächst einen formlosen Antrag auf Schallschutz einreichen und anschließend den Berliner Flughäfen die notwendigen Unterlagen (u.a. Eigentumsnachweis, Baugenehmigung) zur Verfügung stellen. Bei der Erstellung der Schalltechnischen Objektbeurteilung durch ein Ingenieurbüro sollten die Eigentümer vor Ort die Experten auf bauliche Besonderheiten der Wohnung bzw. des Hauses hinweisen. Auch die Beauftragung der bauausführenden Unternehmen liegt in den Händen der Anwohner.
Hintergrund:
Ausführliche Informationen, häufig gestellte Fragen sowie einen formlosen Antrag zum Schallschutzprogramm finden Anwohner in der Schallschutzbroschüre: http://www.berlin-airport.de/DE/Presse/BilderDownloadOrdner/SchallschutzbroschuerePDF.pdf
Durch die Schließung der innerstädtischen Flughäfen und die Konzentration des Luftverkehrs auf den neuen Airport BER kommt es zu einer massiven Lärmentlastung der Region: Im Jahr 2004 waren bei einem Fluggastaufkommen von 15 Millionen Passagieren tagsüber 225.800 Menschen in unserer Region von einem Dauerschallpegel von 55 dB(A) betroffen. Im Jahr 2023 werden es bei doppelt so vielen Passagieren lediglich 59.600 sein (Quelle: Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung, 2006).
9.500 Flughafenanwohner können bereits mit dem Einbau beginnen
- Antragstellung
- Schalltechnische Objektbeurteilung (STOB)
- Kostenerstattungsvereinbarung (KEV)
- Beauftragung der Baufirma
- Abnahme der Baumaßnahme und Mittelverwendungsprüfung
- Bezahlung/Erstattung der Rechnung
Das Verfahren dauert etwa ein Jahr. Eigentümern, die bereits eine Kostenerstattungsvereinbarung erhalten haben – bislang rund 9.500 –, empfehlen die Berliner Flughäfen, nach der Unterzeichnung noch in diesem Sommer den baulichen Schallschutz zu beauftragen.
Mit den 9.500 erstellten und versendeten KEV haben die Berliner Flughäfen baulichen Schallschutz für die Anwohner mit einem Umfang von mehr als 40 Millionen Euro zugesagt. Klar ist: Sollten sich künftig Änderungen am Anspruch auf Schallschutz – beispielsweise durch Festlegung der Flugrouten – ergeben, wird dies natürlich auch nachträglich berücksichtigt.
Mitwirkungspflicht der Eigentümer