Freimengen
Aktuelle Informationen zu Freimengengrenzen/Wertgrenzen erhalten Sie auf der Internetseite des Zoll:
Bitte beachten Sie, dass Waren zum gewerblichen Handel und solche, die Verboten und Beschränkungen unterliegen, immer anzumelden sind.
Bei der Einfuhr von Fleisch, Milch und daraus hergestellten Erzeugnissen gelten gesonderte Vorschriften. Ziel der Maßnahme ist es, die Verbreitung von Tierseuchen zu verhindern. Machen Sie sich bitte zu Ihrer Sicherheit vor Reiseantritt mit den geltenden Einfuhrbestimmungen vertraut.