Fluglärmmessungen
Jeder Flughafen in Deutschland ist gesetzlich dazu verpflichtet, auf dem Flughafen und in dessen Umgebung Messstellen zur Dokumentation des Fluglärms zu betreiben. Durch die Fluglärmüberwachung kann der Flughafen Auskunft über die Lärmimmissionen jeder Flugbewegung geben und die Fluglärmentwicklung kontinuierlich dokumentieren. Die Daten werden vor allem für die Berechnung der lärmbezogenen Start- und Landeentgelte sowie für die Bearbeitung von Beschwerden benötigt.
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